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Keine Netze an der Küste eine Aktion des Landesanglerverband Mecklenburg/Vorpommern e.V. |
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__________________________________________ Garn des Anstoßes |
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Text und Fotos Burkhard Wegner |
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Unterschiedliche Regelungen für Angler sowie Berufs-, Nebenerwerbs-, Freizeit- oder Hobbyfischer gelten an den Küsten der Ostsee. Während die Regelungen in Schleswig-Holstein, Dänemark und verschiedenen Regionen in Schweden insbesondere dem Schutz der wandernden Großsalmoniden Rechnung tragen - nicht zuletzt aus touristischen Gründen - beinhalten die Regelungen in Mecklenburg-Vorpommern durchaus noch Konfliktpotential. |
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__________________________________________ Ein
erfolgversprechender Platz. Die drei Brandungsangler aus Boizenburg
haben sich eingerichtet. Die Rutenständer sind positioniert, das Gerät
ist einsatzbereit und der aufgestellte Schirm bietet ausreichend
Windschutz. Die Dämmerung hat begonnen, langsam kann's losgehen. Da nähert
sich von rechts ein kleines Boot, und ein Fischer beginnt mit dem
Auslegen seines Netzes. Entfernung zum Strand: 80 -100m. Nach getaner
Arbeit geht es für den Fischer wieder heimwärts, noch ein freundliches
Winken zu unseren drei Anglern … |
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In Mecklenburg-Vorpommern gibt es derzeit 443 Haupterwerbsfischer, 149 Nebenerwerbsfischer und 402 Freizeitfischer. Hobbyfischer, wie in Schleswig-Holstein, gibt es in M-V nicht! Bei den Nebenerwerbsfischern ist die Gesamtlänge der eingesetzten Netze auf 300m beschränkt, der Freizeitfischer muss sich mit 100m begnügen. Freizeitfischer sind ehe malige Berufsfischer und können nur die Gebiete befischen, in den denen sie zu ihrer Hauptberufszeit gefischt haben. |
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Konkretisieren
wir diese Zahlen exemplarisch auf die Wismarbucht, so ergibt sich folgende
Situation: In der Bucht dürfen 100km Netze gestellt werden. Die 41
Freizeitfischer dürfen 4100m Netze auslegen, die 15 Nebenerwerbsfischer
4500m und für die 56 Haupterwerbsfischer verbleiben somit 91400m. Das
sind ca. 1600m Netz für jeden. Wenngleich Haupt- und Nebenerwerbsfischer
grundsätzlich gleichgestellt sind, so gibt es neben den zugelassenen
Netzlängen noch weitere Unterschiede. Die Haupterwerbsfischer entrichten
deutlich höhere Beiträge in die Kasse der |
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Aber auch die Meerforellenangler sind erbost. Seit 1993 wird in die Laichgewässer dieser Großsalmoniden, wie z.B. Hellbach, Wallensteingraben, Tarnewitzer Bach und Redentiner Bach Besatz eingebracht. Mit großem Erfolg! Mit großem Erfolg vor allem auch für die Stellnetzfischerei. (Vergl. angeln in M-V, 2-2002). Bis zum Jahre 2001 wurden in den Zuflüssen allein der Wismarer Bucht über 600.000 Meerforellen ausgesetzt, finanziert aus den Beiträgen der Fischereiabgabe und inzwischen aus den Erlösen der Ostseeangelberechtigung. |
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intensiven Verhandlungen mit der Finanzministerin erreichte der
Landesanglerverband, dass ein Drittel o.g. Erlöse in Besatzmaßnahmen
zurückfließen. Und die Erlöse aus der Ostseeangelberechtigung wie die
aus der Fischereiabgabe kommen aus den Brieftaschen der Angler! Nur zu gut zu verstehen ist somit der Unmut, der sich in der Anglerschaft breit macht; denn ca. 50.000 Jahresangelberechtigungen und ca. 50.000 Tages- und Monatskarten spülen erhebliche Summen in die Kassen des Landes. Nicht unterschätzt werden darf ferner der touristische Aspekt. Inzwischen rufen Angler aus Schleswig-Holstein oder Hamburg die Angelgerätehändler oder Vereine an der Küste an und informieren sich über die Situation. "Wieder alles voller Netze?", so die oft gestellte Frage. Wird diese bejaht, bleiben die Angler weg. Kurt Johansson, der in seiner Zeit als Leiter der weltbekannten Mörrum-Fischerei im schwedischen Blekinge sich intensiv um eine Reduzierung der Netzfischerei in der Hanö-Bucht erfolgreich bemühte, machte mir einmal folgende Rechnung auf: "Welchen Wert hat ein mit der Angel gefangener Lachs und welchen Wert hat ein mit dem Netz gefangener Lachs? Nehmen wir einen 20kg Lachs als Beispiel. Der Fischer bekommt für das kg ca. 30 SEK. Somit verkauft er seinen Lachs für ca. 600 SEK. (Das sind heute ca. 60 Euro). Ein solcher Lachs mit der Angel gefangen hat den ca. 100-fachen Wert. Der Grund ist folgender: Der Lachsangler verbringt mehr als einen Tag am Fluß. Hotels, Pensionen und Leute, die privat vermieten, partizipieren daran. Der Erwerb der Angellizenzen finanziert die Besatzmaßnahmen und die Gehälter der Angestellten dieser Fischerei. Viele Gäste reisen über Fährlinien an und die Angelgerätehändler würden in solch kleinen Orten wie Mörrum keine Überlebenschancen haben, wenn es den Lachs nicht gäbe. Der Lachs ist das Gold der Region und gleiches gilt für die Meerforelle." Mecklenburg-Vorpommern ist ein Land, dass durch seine Küstenformationen den Meerforellen, aber auch anderen begehrten Angelfischen, wie Hecht und Barsch, beste Lebensvoraussetzungen bietet. Dieses touristisch zu nutzen, ist eine große Chance. Wenngleich die Ankündigung der Aktion des LAV "Keine Netze an der Küste" viel Staub aufgewirbelt hat und auch den Hausfrieden im Präsidium des Landesfischereiverbandes nicht unberührt ließ, so lässt sich dennoch feststellen, dass es Handlungsbedarf gibt. Der LAV wird in den nächsten Monaten seine jahrelangen Bemühungen fortsetzen, um ein Stellnetzverbot im 300m-Bereich vor der Küste in der neuen Küstenfischereiordnung zu verankern. Ich bin sicher, dass trotz unterschiedlicher Positionen eine tragfähige Lösung gefunden werden kann - fernab jedweder Konfrontation - denn die ist nicht gewollt - wie mir auch Wolfgang Brätsch vom Angelverein in Klütz versicherte. |
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__________________________________________ Quelle: www.lav-mv.de
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