Keine Netze an der Küste

eine Aktion des Landesanglerverband Mecklenburg/Vorpommern e.V.

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Garn des Anstoßes

Text und Fotos Burkhard Wegner

 

Unterschiedliche Regelungen für Angler sowie Berufs-, Nebenerwerbs-, Freizeit- oder Hobbyfischer gelten an den Küsten der Ostsee. Während die Regelungen in Schleswig-Holstein, Dänemark und verschiedenen Regionen in Schweden insbesondere dem Schutz der wandernden Großsalmoniden Rechnung tragen - nicht zuletzt aus touristischen Gründen - beinhalten die Regelungen in Mecklenburg-Vorpommern durchaus noch Konfliktpotential.

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Ein erfolgversprechender Platz. Die drei Brandungsangler aus Boizenburg haben sich eingerichtet. Die Rutenständer sind positioniert, das Gerät ist einsatzbereit und der aufgestellte Schirm bietet ausreichend Windschutz. Die Dämmerung hat begonnen, langsam kann's losgehen. Da nähert sich von rechts ein kleines Boot, und ein Fischer beginnt mit dem Auslegen seines Netzes. Entfernung zum Strand: 80 -100m. Nach getaner Arbeit geht es für den Fischer wieder heimwärts, noch ein freundliches Winken zu unseren drei Anglern …
Denen platzt beinahe der Kragen. Das war's. Umsonst die Anreise, umsonst die ganze Vorbereitung und aus der Vorfreude auf die gemeinsame Tour ist Ernüchterung geworden. Das freundliche Winken des Fischers wird von den dreien als reine Verhöhnung verstanden - wenngleich dies sicher nicht so gemeint war. Eine erfundene Geschichte? Keineswegs - und beileibe kein Einzelfall.

In Mecklenburg-Vorpommern gibt es derzeit 443 Haupterwerbsfischer, 149 Nebenerwerbsfischer und 402 Freizeitfischer. Hobbyfischer, wie in Schleswig-Holstein, gibt es in M-V nicht! Bei den Nebenerwerbsfischern ist die Gesamtlänge der eingesetzten Netze auf 300m beschränkt, der Freizeitfischer muss sich mit 100m begnügen. Freizeitfischer sind ehe malige Berufsfischer und können nur die Gebiete befischen, in den denen sie zu ihrer Hauptberufszeit gefischt haben.

Konkretisieren wir diese Zahlen exemplarisch auf die Wismarbucht, so ergibt sich folgende Situation: In der Bucht dürfen 100km Netze gestellt werden. Die 41 Freizeitfischer dürfen 4100m Netze auslegen, die 15 Nebenerwerbsfischer 4500m und für die 56 Haupterwerbsfischer verbleiben somit 91400m. Das sind ca. 1600m Netz für jeden. Wenngleich Haupt- und Nebenerwerbsfischer grundsätzlich gleichgestellt sind, so gibt es neben den zugelassenen Netzlängen noch weitere Unterschiede. Die Haupterwerbsfischer entrichten deutlich höhere Beiträge in die Kasse der
Seeberufsgenossenschaft und die technische Abnahme der Fischereifahrzeuge steht den Haupterwerbsfischern alle zwei Jahre, den Nebenerwerbsfischern alle vier Jahre ins Haus. Soweit ein paar grundsätzliche Bemerkungen zur Haupterwerbs-, Nebenerwerbs- und Freizeitfischerei. Hieraus allein ergeben sich natürlich noch keine Konfliktfelder. Warum also die zunehmende Entrüstung vieler Angler an der Küste? So wie unseren drei Anglern aus Boizenburg ist es Jahr für Jahr vielen Anglern an der Küste gegangen. Das belegen die zahlreichen und zunehmenden Beschwerden, die in der Geschäftsstelle des LAV eingehen. Das Auslegen von Netzen dicht unter Land bedeutet, dass der Brandungsangler sein Geschirr einpacken und den Heimweg antreten kann, denn moderne Hochleistungsruten und -rollen lassen Wurfweiten von weit über die 150m-Marke zu - direkt in bzw. über die Netze. Der Rest bedarf keiner Erläuterung. Es geht hier also ganz und gar nicht um Neid, sondern schlicht und einfach um die ungehinderte Ausübung der Angelei! Überdies muss der Angler 100m Abstand von den Einrichtungen der Berufsfischerei halten!

Aber auch die Meerforellenangler sind erbost. Seit 1993 wird in die Laichgewässer dieser Großsalmoniden, wie z.B. Hellbach, Wallensteingraben, Tarnewitzer Bach und Redentiner Bach Besatz eingebracht. Mit großem Erfolg! Mit großem Erfolg vor allem auch für die Stellnetzfischerei. (Vergl. angeln in M-V, 2-2002). Bis zum Jahre 2001 wurden in den Zuflüssen allein der Wismarer Bucht über 600.000 Meerforellen ausgesetzt, finanziert aus den Beiträgen der Fischereiabgabe und inzwischen aus den Erlösen der Ostseeangelberechtigung.
Nach intensiven Verhandlungen mit der Finanzministerin erreichte der Landesanglerverband, dass ein Drittel o.g. Erlöse in Besatzmaßnahmen zurückfließen. Und die Erlöse aus der Ostseeangelberechtigung wie die aus der Fischereiabgabe kommen aus den Brieftaschen der Angler!
Nur zu gut zu verstehen ist somit der Unmut, der sich in der Anglerschaft breit macht; denn ca. 50.000 Jahresangelberechtigungen und ca. 50.000 Tages- und Monatskarten spülen erhebliche Summen in die Kassen des Landes. Nicht unterschätzt werden darf ferner der touristische Aspekt.
Inzwischen rufen Angler aus Schleswig-Holstein oder Hamburg die Angelgerätehändler oder Vereine an der Küste an und informieren sich über die Situation. "Wieder alles voller Netze?", so die oft gestellte Frage. Wird diese bejaht, bleiben die Angler weg. Kurt Johansson, der in seiner Zeit als Leiter der weltbekannten Mörrum-Fischerei im schwedischen Blekinge sich intensiv um eine Reduzierung der Netzfischerei in der Hanö-Bucht erfolgreich bemühte, machte mir einmal folgende Rechnung auf: "Welchen Wert hat ein mit der Angel gefangener Lachs und welchen Wert hat ein mit dem Netz gefangener Lachs? Nehmen wir einen 20kg Lachs als Beispiel. Der Fischer bekommt für das kg ca. 30 SEK. Somit verkauft er seinen Lachs für ca. 600 SEK. (Das sind heute ca. 60 Euro). Ein solcher Lachs mit der Angel gefangen hat den ca. 100-fachen Wert. Der Grund ist folgender: Der Lachsangler verbringt mehr als einen Tag am Fluß. Hotels, Pensionen und Leute, die privat vermieten, partizipieren daran. Der Erwerb der Angellizenzen finanziert die Besatzmaßnahmen und die Gehälter der Angestellten dieser Fischerei. Viele Gäste reisen über Fährlinien an und die Angelgerätehändler würden in solch kleinen Orten wie Mörrum keine Überlebenschancen haben, wenn es den Lachs nicht gäbe. Der Lachs ist das Gold der Region und gleiches gilt für die Meerforelle." Mecklenburg-Vorpommern ist ein Land, dass durch seine Küstenformationen den Meerforellen, aber auch anderen begehrten Angelfischen, wie Hecht und Barsch, beste Lebensvoraussetzungen bietet. Dieses touristisch zu nutzen, ist eine große Chance. Wenngleich die Ankündigung der Aktion des LAV "Keine Netze an der Küste" viel Staub aufgewirbelt hat und auch den Hausfrieden im Präsidium des Landesfischereiverbandes nicht unberührt ließ, so lässt sich dennoch feststellen, dass es Handlungsbedarf gibt. Der LAV wird in den nächsten Monaten
seine jahrelangen Bemühungen fortsetzen, um ein Stellnetzverbot im 300m-Bereich vor der Küste in der neuen Küstenfischereiordnung zu verankern. Ich bin sicher, dass trotz unterschiedlicher Positionen eine tragfähige Lösung gefunden werden kann - fernab jedweder Konfrontation - denn die ist nicht gewollt - wie mir auch Wolfgang Brätsch vom Angelverein in Klütz versicherte.

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Quelle: www.lav-mv.de

 

(c) 2004 Meeresangler-Schwerin

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